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Baumischabfall entsorgen

Was ist Baumischabfall?
Der Container für die Abfallart Baumisch ist ein echter Allrounder, wenn es um umfassende Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten geht. Ein Container für alles? Fast! Unter Bau- und Abbruchabfällen ist ein Materialgemisch zu verstehen, das sowohl aus mineralischen als auch aus nicht mineralischen Abfällen besteht. Zu mineralischen Stoffen zählen beispielsweise Beton, Steine oder Magnesium. Nicht mineralische Stoffe sind zum Beispiel Tapeten- oder Teppichreste, Holzabfälle und Kunststoffe. Aufgrund der aufwendigen Sortierung für das Recycling der verschiedenen Materialien im Nachhinein sind die Entsorgungskosten entsprechend höher.
Das darf rein
Oftmals ist eine Trennung von verschiedenen Abfällen vor Ort kaum möglich. Daher darf der Container für Baumischabfälle ebenfalls mit einem kleinen Anteil mineralischer Abfälle, wie Bauschutt oder Steinen befüllt werden. Der Anteil dieser mineralischen Stoffe sollte jedoch nicht mehr als 5% vom Gesamtvolumen betragen.
Glas, Keramik
Gips, Rigips, Gipskartonplatten
Holzabfälle (A I – III), Sägespäne
Kunststoffe, Rohre
Laminat, Tapeten, Teppichreste
Papier, Pappe, Kartonagen
Restentleerte Verpackungen
Beton, Fliesen, Steine (max. 5 %)
Folien, Styropor (max. 5 %)
Das darf nicht rein
Mineralfaserabfälle oder künstlich hergestellte Faserprodukte gehören nicht zu Baumischabfällen und müssen gesondert und nach bestimmten Vorschriften entsorgt werden. Das gilt auch für Elektrogeräte, Restmüll oder diverse Flüssigkeiten. Bei Unsicherheit beraten wir Sie gerne persönlich, um Falschbefüllungen und eventuelle Mehrkosten zu vermeiden.
Asbesthaltige Baumaterialien
Bitumenhaltige Abfälle, teerhaltige Abfälle
Batterien, Elektrogeräte
Dämmmaterial, Isoliermaterial
Flüssigkeiten, Farb- und Lackabfälle, Lösungsmittel
Folien, Glas- und Steinwolle
Garten- und Parkabfälle, organische Abfälle
Gummireifen, Gummidichtungen
Hausmüll, Restmüll, Sperrmüll
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Allgemeine Hinweise
Befüllung: Container dürfen bis maximal zur Ladekante befüllt werden. Der Inhalt des Containers darf die Seitenwände nicht überschreiten. An dieser Stelle ist das eigenständige erhöhen der Seitenwände nicht erlaubt. Es dürfen keine flüssigen Abfälle in den Container gefüllt werden.
Füllgewicht: Container, deren Füllgewichte ein Gewicht von 10 Tonnen überschreiten, dürfen nicht transportiert werden. Achten Sie bitte auf die Befüllbedingungen und Maximalgewichte. Überfüllte Container können nicht sicher transportiert werden und müssen durch den Kunden entladen werden.
Anfahrt: Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug ausreichend Platz hat und die Zufahrt problemlos möglich ist. Die minimale Durchfahrtshöhe beträgt 4 Meter und die Durchfahrtsbreite 3,50 Meter. Da der Container nach hinten abgesetzt bzw. abgerollt wird, werden bis zu 15 Meter Platz benötigt. Damit das Rangieren gut verlaufen kann, sollte eine Länge von 10 bis 15 Meter freigehalten werden.
Aufstellung: Es muss ein passender Untergrund vorhanden sein, d. h. er sollte befestigt, ebenerdig und tragfähig sein. Empfindlicher Untergrund eignet sich nicht dazu, von einem Lkw befahren zu werden, da dieser sonst durch das hohe Gewicht beschädigt werden kann. Weiterhin kann ein Container nicht über Zäune/Mauern gehoben werden. Es kann lediglich eine Höhe von maximal 30cm überschritten werden.
Genehmigung: Wenn Sie den Container im öffentlichen Raum aufstellen wollen, tragen Sie die Verantwortung für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Auch wenn wir Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen die notwendigen behördlichen Stellgenehmigungen zu beantragen, sind Sie weiterhin verantwortlich.