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Bauschutt entsorgen

Was ist Bauschutt?
Bauschutt besteht aus mineralischen Materialien, die oft bei Abbruch-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten anfallen. Generell gilt, je "sauberer" und sortenreiner, desto geringer sind die Kosten und der spätere Sortieraufwand. Reiner Bauschutt wird der Wiederverwertung zugeführt und für verschiedene Zwecke erneut eingesetzt, wie zum Beispiel im Straßenbau. Mauerwerk oder auch Ziegelsteine zählen zum reinen und recyclingfähigen Bauschutt. Wir beraten Sie gerne, was Sie berücksichtigen sollten und welche Containergröße die richtige für Ihr Projekt ist.
Das darf rein
Reiner Bauschutt fällt sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich an. Mauern aus Natursteinen oder klassische Mauerziegel aus natürlichen Rohstoffen für Fassaden können als Bauschutt bezeichnet werden. Materialien mit chemischer Zusammensetzung dürfen nur bedingt im Container entsorgt werden.
Backsteine, Mauersteine, Natursteine
Betonabbruch, Steinabbruch
Fliesen, Kacheln, Keramik
Dachziegel, Mauerwerk
Mörtel, Putzreste
teerfreier Asphalt, Straßenaufbruch
Ziegelbruch, Ziegelsteine
Estrich, Zement (max. 5 %)
Marmor, Porzellan (max. 5 %)
Kalkstein, Sandstein (max. 5 %)
Das darf nicht rein
Durch die Zuführung in den Recyclingkreislauf wird bei Bauschutt stark unterschieden und auf Sortenreinheit geachtet. So gilt der Bauschutt als verunreinigt oder sogar als Baumischabfall, wenn sich Hausabfälle oder auch Gips/Rigips unter den Bauschutt mischen.
Flüssigkeiten, Farb- und Lackabfälle, Lösungsmittel
Folien, Glas- und Steinwolle
Dämmmaterial, Isoliermaterial
Gips, Rigips, Gipskartonplatten
Hausmüll, Restmüll, Sperrmüll
Holzabfälle, Sägespäne
Papier, Pappe, Kartonagen
Schadstoffhaltige Baustoffe, Porenbeton
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Allgemeine Hinweise
Befüllung: Container dürfen bis maximal zur Ladekante befüllt werden. Der Inhalt des Containers darf die Seitenwände nicht überschreiten. An dieser Stelle ist das eigenständige erhöhen der Seitenwände nicht erlaubt. Es dürfen keine flüssigen Abfälle in den Container gefüllt werden.
Füllgewicht: Container, deren Füllgewichte ein Gewicht von 10 Tonnen überschreiten, dürfen nicht transportiert werden. Achten Sie bitte auf die Befüllbedingungen und Maximalgewichte. Überfüllte Container können nicht sicher transportiert werden und müssen durch den Kunden entladen werden.
Anfahrt: Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug ausreichend Platz hat und die Zufahrt problemlos möglich ist. Die minimale Durchfahrtshöhe beträgt 4 Meter und die Durchfahrtsbreite 3,50 Meter. Da der Container nach hinten abgesetzt bzw. abgerollt wird, werden bis zu 15 Meter Platz benötigt. Damit das Rangieren gut verlaufen kann, sollte eine Länge von 10 bis 15 Meter freigehalten werden.
Aufstellung: Es muss ein passender Untergrund vorhanden sein, d. h. er sollte befestigt, ebenerdig und tragfähig sein. Empfindlicher Untergrund eignet sich nicht dazu, von einem Lkw befahren zu werden, da dieser sonst durch das hohe Gewicht beschädigt werden kann. Weiterhin kann ein Container nicht über Zäune/Mauern gehoben werden. Es kann lediglich eine Höhe von maximal 30cm überschritten werden.
Genehmigung: Wenn Sie den Container im öffentlichen Raum aufstellen wollen, tragen Sie die Verantwortung für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Auch wenn wir Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen die notwendigen behördlichen Stellgenehmigungen zu beantragen, sind Sie weiterhin verantwortlich.