Gemischte Metalle entsorgen

gemischte Metalle

Was fällt alles unter gemischte Metalle?

Gemischte Metalle bezeichnen im Prinzip jede Form von Schrott, die aus mehr als nur aus einer Schrottfraktion bestehen. Zu den zulässigen Materialien gehören u.a. Eisen, Stahl, Aluminium, Blei, Kupfer, Zink, Blech, Messing uvm. Die richtige Entsorgung und anschließendes Recycling ist für die verarbeitende Industrie von großer Bedeutung, da Metall oft kein Abfall, sondern eine wertvoller Ressource ist.

Beispiele für gemischte Metalle

Das darf rein

Durch die separate und korrekte Entsorgung von gemischten Metallen tragen Sie aktiv zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei, da Metalle nahezu vollständig recyclebar sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gemischten Metalle aus privaten Haushalten oder aus Gewerbebetrieben kommt. 

  • Regale, Jalousien, Pfannen, Töpfe, Zinn-Becher, Schlüssel

  • Kabelschrott, Metallschrott

  • Felgen Schlüssel, Motorblöcke, Leiterbahnen

  • Fässer, Dosen (frei von Resten)

  • Träger, Rohre, Stäbe, Platten

  • Regenrinnen, Dachbleche, Antennen, Hohleiter

  • Kleine Anhaftungen (z.B. Holzgriff oder Kunststoffummantelung bei Kabel)

Das darf nicht rein

Erst im Trennungsverfahren werden die einzelnen Stoffe für das Recycling vorbereitet. Entfernen Sie deshalb so viele Nicht-Metalle aus dem Container wie möglich. Je reiner der Metallschrott, desto höher ist die Recyclingquote.

  • Gefährlicher Abfall

  • Elektrogeräte

  • Batterien, Akkus

  • Flüssige Abfälle

  • Verpackungen

  • Bauschutt

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Infos zum Entsorgen von gemischten Metallen

Die Kette der Wiederverarbeitung

Nach der Einsammlung werden die gemischten Metalle gereinigt und sortiert. Bei der Sortierung erfolgt meist die Trennung von leichten und schweren Metallteilen. Auf einem Förderband wird das Material von einem Magnetscheider geordnet. Hier wird Eisen von Nichteisenmetallen getrennt.

Teilweise wird dieser Schrott direkt an den Wiederverwerter abgegeben. So nutzt die Metallverarbeitende Industrie den Schrott, um wieder neue Waren zu schaffen. Allerdings kann, je nach Schrottart, die Kette der Zwischenhändler etwas länger sein. Am häufigsten wird Stahlschrott wiederverwertet. Jedes Jahr werden mehr als 500 Millionen Tonnen der Verwertung zugeführt.

Gewerblich anfallende gemischte Metalle

Wir sorgen ebenfalls für eine professionelle Schrottentsorgung bei gewerblichen Kunden. Ob Neuabfälle aus der Produktion, Stahlspäne oder auch kleinere Mengen, wir finden eine passende Lösung für Sie und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. Hierbei gilt volle Transparenz und eine attraktive Vergütung.

Meist bestellte Container für gemischte Metalle

Allgemeine Hinweise

Befüllung: Container dürfen bis maximal zur Ladekante befüllt werden. Der Inhalt des Containers darf die Seitenwände nicht überschreiten. An dieser Stelle ist das eigenständige erhöhen der Seitenwände nicht erlaubt. Es dürfen keine flüssigen Abfälle in den Container gefüllt werden.

Füllgewicht: Container, deren Füllgewichte ein Gewicht von 10 Tonnen überschreiten, dürfen nicht transportiert werden. Achten Sie bitte auf die Befüllbedingungen und Maximalgewichte. Überfüllte Container können nicht sicher transportiert werden und müssen durch den Kunden entladen werden.

Anfahrt: Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug ausreichend Platz hat und die Zufahrt problemlos möglich ist. Die minimale Durchfahrtshöhe beträgt 4 Meter und die Durchfahrtsbreite 3,50 Meter. Da der Container nach hinten abgesetzt bzw. abgerollt wird, werden bis zu 15 Meter Platz benötigt. Damit das Rangieren gut verlaufen kann, sollte eine Länge von 10 bis 15 Meter freigehalten werden.

Aufstellung: Es muss ein passender Untergrund vorhanden sein, d. h. er sollte befestigt, ebenerdig und tragfähig sein. Empfindlicher Untergrund eignet sich nicht dazu, von einem Lkw befahren zu werden, da dieser sonst durch das hohe Gewicht beschädigt werden kann. Weiterhin kann ein Container nicht über Zäune/Mauern gehoben werden. Es kann lediglich eine Höhe von maximal 30cm überschritten werden.

Genehmigung: Wenn Sie den Container im öffentlichen Raum aufstellen wollen, tragen Sie die Verantwortung für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Auch wenn wir Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen die notwendigen behördlichen Stellgenehmigungen zu beantragen, sind Sie weiterhin verantwortlich.

Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten!

Schauen Sie doch in unseren FAQ's vorbei. Hier finden Sie viele Informationen und Tipps zur Containerauswahl, Beladung, Lieferung, Abholung uvm. Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie auch gerne persönlich am Telefon. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr unter 0800 800 2018.