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Bauschutt (verunreinigt) entsorgen

Was ist verunreinigter Bauschutt?
Bei Gebäudesanierungen oder auch Abrissarbeiten kann verunreinigter Bauschutt entstehen, der mit unseren Containern fach- und umweltgerecht entsorgt wird. Der Bauschutt gilt als verunreinigt, wenn beispielsweise Papier, Holzreste, Erdaushub, Metalle, Tapetenreste oder Gips an mineralischen Stoffen (Beton, Zement, Fliesen, Porzellan etc.) und somit am Bauschutt haften. Wir beraten Sie gerne, was Sie berücksichtigen sollten und welche Containergröße die richtige für Sie ist.
Das darf rein
Während Sanierungsarbeiten im Badezimmer eignet sich ein Container für verunreinigten Bauschutt sehr gut. Die Sanitäranlagen aus Keramik und Wand- oder Bodenfliesen dürfen hier entsorgt werden. Auch Material aus Wandabbrucharbeiten kann in diesem Container entsorgt werden, da hier nur geringe Putz- oder Tapetenanhaftungen vorhanden sind. Es dürfen vorwiegend mineralische Materialien in den Container, wie zum Beispiel
reiner Betonabbruch
Fliesen, Kacheln, Dachziegel
Mörtel- oder Putzreste
Mauerwerk, Ziegelsteine
Waschbecken und Toiletten (aus Keramik)
Materialien mit den nachfolgenden Anhaftungen (nur minimal):
Holz, Folien
Kabel oder Rohre
Glasreste, Papier
Tapetenreste o.ä.
Das darf nicht rein
Um zu verhindern, dass der Container mit Ihrem Abfall als Baumischabfall deklariert wird, sollten so wenig Störstoffe wie möglich im Container enthalten sein. Zu den Störstoffen zählen u.a. Erde, Tapetenreste oder Dämmstoffe. Darüber hinaus dürfen die folgenden Materialien nicht entsorgt werden:
Erdaushub (Lehm, Kies, Erde, Sand)
Holzabfälle
Folien
Gips-Rigipsplatten
Dachpappe
Dämmstoffe
Porenbeton
Kabel oder Rohre
Glas
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Allgemeine Hinweise
Befüllung: Container dürfen bis maximal zur Ladekante befüllt werden. Der Inhalt des Containers darf die Seitenwände nicht überschreiten. An dieser Stelle ist das eigenständige erhöhen der Seitenwände nicht erlaubt. Es dürfen keine flüssigen Abfälle in den Container gefüllt werden.
Füllgewicht: Container, deren Füllgewichte ein Gewicht von 10 Tonnen überschreiten, dürfen nicht transportiert werden. Achten Sie bitte auf die Befüllbedingungen und Maximalgewichte. Überfüllte Container können nicht sicher transportiert werden und müssen durch den Kunden entladen werden.
Anfahrt: Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug ausreichend Platz hat und die Zufahrt problemlos möglich ist. Die minimale Durchfahrtshöhe beträgt 4 Meter und die Durchfahrtsbreite 3,50 Meter. Da der Container nach hinten abgesetzt bzw. abgerollt wird, werden bis zu 15 Meter Platz benötigt. Damit das Rangieren gut verlaufen kann, sollte eine Länge von 10 bis 15 Meter freigehalten werden.
Aufstellung: Es muss ein passender Untergrund vorhanden sein, d. h. er sollte befestigt, ebenerdig und tragfähig sein. Empfindlicher Untergrund eignet sich nicht dazu, von einem Lkw befahren zu werden, da dieser sonst durch das hohe Gewicht beschädigt werden kann. Weiterhin kann ein Container nicht über Zäune/Mauern gehoben werden. Es kann lediglich eine Höhe von maximal 30cm überschritten werden.
Genehmigung: Wenn Sie den Container im öffentlichen Raum aufstellen wollen, tragen Sie die Verantwortung für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Auch wenn wir Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen die notwendigen behördlichen Stellgenehmigungen zu beantragen, sind Sie weiterhin verantwortlich.