Garten- und Parkabfälle: Grünschnitt entsorgen

Garten- und Parkabfälle

Was zählt zu Gartenabfällen?

Im Frühjahr sowie im Herbst steht oft Gartenarbeit auf dem Plan. In dieser Zeit fallen größere Mengen Garten- und Parkabfälle an; der Rasen wird gemäht, Bäume, Sträucher und Hecken werden zugeschnitten. Daher wird diese Fraktion auch oft als Grünschnitt bezeichnet. Beachten Sie jedoch, dass zwischen März und Oktober nur Formschnitte erlaubt sind, da in dieser Zeit die Vögel brüten.

Beispiele für Garten- und Parkabfälle

Das darf rein

Bei der Gartenarbeit fallen jegliche Gartenabfälle an, wie z.B. Laub, Rasenschnitt, kleine Äste und Wurzeln sowie Sträucher. Grünschnitt, insbesondere Baumstämme und Äste, können viel Platz in Anspruch nehmen und sollten daher nicht länger als 2 Meter und 15 cm im Durchmesser sein.

  • Äste

  • Baumstumpfen

  • Zweige (Ø kleiner 15 cm)

  • Baumschnitt

  • Rasen - und Wiesenschnitt

  • Strauchschnitt

  • Fallobst & Gemüseabfälle

  • Unkraut

  • Mulch

  • Laub

Das darf nicht rein

Bei den Garten- und Parkabfällen ist darauf zu achten, dass sich keine Speisereste wie z.B. gekochtes Obst und Gemüse im Container befinden. Bitte achten Sie auch hier darauf, dass der Durchmesser von Baumstämmen, Wurzeln oder Ästen von 15 cm nicht überschritten wird.

  • Baumstämme, Wurzeln, Steine (Ø größer 15 cm),

  • Erde & Sand

  • Kies & Steine

  • Grasnarben

  • Mist

  • verpackte Lebensmittel

  • Speisereste

  • Kunststoffsäcke

  • Verpackungen aus Karton, Pappe und Kunststoff

  • Holzabfälle

  • Metall

  • Bauschutt

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Allgemeine Hinweise

Befüllung: Container dürfen bis maximal zur Ladekante befüllt werden. Der Inhalt des Containers darf die Seitenwände nicht überschreiten. An dieser Stelle ist das eigenständige erhöhen der Seitenwände nicht erlaubt. Es dürfen keine flüssigen Abfälle in den Container gefüllt werden.

Füllgewicht: Container, deren Füllgewichte ein Gewicht von 10 Tonnen überschreiten, dürfen nicht transportiert werden. Achten Sie bitte auf die Befüllbedingungen und Maximalgewichte. Überfüllte Container können nicht sicher transportiert werden und müssen durch den Kunden entladen werden.

Anfahrt: Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug ausreichend Platz hat und die Zufahrt problemlos möglich ist. Die minimale Durchfahrtshöhe beträgt 4 Meter und die Durchfahrtsbreite 3,50 Meter. Da der Container nach hinten abgesetzt bzw. abgerollt wird, werden bis zu 15 Meter Platz benötigt. Damit das Rangieren gut verlaufen kann, sollte eine Länge von 10 bis 15 Meter freigehalten werden.

Aufstellung: Es muss ein passender Untergrund vorhanden sein, d. h. er sollte befestigt, ebenerdig und tragfähig sein. Empfindlicher Untergrund eignet sich nicht dazu, von einem Lkw befahren zu werden, da dieser sonst durch das hohe Gewicht beschädigt werden kann. Weiterhin kann ein Container nicht über Zäune/Mauern gehoben werden. Es kann lediglich eine Höhe von maximal 30cm überschritten werden.

Genehmigung: Wenn Sie den Container im öffentlichen Raum aufstellen wollen, tragen Sie die Verantwortung für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Auch wenn wir Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen die notwendigen behördlichen Stellgenehmigungen zu beantragen, sind Sie weiterhin verantwortlich.

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Schauen Sie doch in unseren FAQ's vorbei. Hier finden Sie viele Informationen und Tipps zur Containerauswahl, Beladung, Lieferung, Abholung uvm. Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie auch gerne persönlich am Telefon. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr unter 0800 800 2018.