Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll

Was gilt alles als Sperrmüll?

Unter Sperrmüll versteht man sperrige Gegenstände, für die keine Verwendung mehr gefunden wird. In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Definition davon, was als Sperrmüll zählt und was nicht, weshalb die Annahmekriterien von Entsorger zu Entsorger variieren können. Insgesamt kann man sagen, dass Sperrmüll sich auf Gegenstände beschränkt, die zur Einrichtung von Wohnungen, Häusern und Büros gehören, wie beispielsweise Möbelstücke, Teppiche oder Matratzen. Wir beraten Sie gerne, welche lokalen Akzeptanzkriterien Sie berücksichtigen sollten und welche Containergröße die richtige für Sie ist.

Beispiele für Sperrmüll

Das darf rein

Sperrmüll fällt in der Regel bei Entrümpelungen, Umbauarbeiten, Umzügen oder Haushaltsauflösungen an. Das Inventar, wie Möbel, Teppiche oder Matratzen können gut über einen Sperrmüllcontainer entsorgt werden.

Achtung: Große Mengen Restmüll dürfen nicht im Container entsorgt werden. Geringe Verunreinigungen bspw. durch Anhaftungen von Glas, Keramik oder Metall werden von den meisten Entsorgern akzeptiert und stellen in der Regel kein Problem dar.

  • Bewegliche Einrichtungsgegenstände, die nicht mit dem Haus verbunden sind oder waren

  • Möbel (z.B. Schränke, Regale, Stühle, Polstermöbel)

  • Laminat

  • Textilien (z.B. Teppiche, Matratzen, Kleidung)

  • Parkett, Laminat, PVC Boden

  • Koffer

  • Fensterholz oder Türholz / Türen (ohne Glas)

  • Fahrräder

  • Geschirr

  • Spielzeug, Bücher, Papier

  • Anhaftungen aus z.B. Glas, Keramik, Metall (z.B. Spiegel oder Vitrine)

Das darf nicht rein

Neben der Menge des Hausmülls ist die Entsorgung von Elektroschrott über einen Container nicht erlaubt. Nicht zulässig sind auch Installationen, wie Waschbecken und Toiletten oder weitere dem Baumisch oder Bauschutt zugeordnete Materialien.

Weiterhin dürfen keine Materialien, für die es gesonderte Entsorgungscontainer gibt, wie Gartenabfälle, Außenholz oder Erde, über einen Sperrmüll Container entsorgt werden. Um möglichst viele Wertstoffe zurück in die Kreislaufwirtschaft zu führen, wird der Sperrmüll sortiert und einem entsprechenden Recycling zugeführt.

  • feste Einbauten im Haus wie z.B. Fenster Türen, WC, Badewanne, Waschbecken usw.

  • Außenhölzer wie Zäune oder Palisade

  • Gefährliche Abfälle und Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Batterien)

  • Elektrogeräte und Kühlgeräte

  • Batterien

  • Bauschutt

  • Waschbecken, Toiletten

  • Erde / Sand

  • Gartenabfälle

  • Autoreifen und Autoteile

  • verbrannte Möbel / verbranntes Holz

  • Styropor

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Infos zum Entsorgen von Sperrmüll

Wieviel Sperrmüll darf ich kostenlos von der Stadt oder Kommune entsorgen lassen?

Wieviel Sperrmüll eine Stadt oder Kommune kostenfrei entsorgt, kann man pauschal leider nicht beantworten. Jede Stadt/ Kommune hat seine eigenen Regeln. Grundsätzlich werden haushaltsübliche Mengen von der Stadt oder Kommune kostenlos eingesammelt und entsorgt.

Der Sperrmüll wird in Hamburg beispielsweise von der WZV nur einmal im Jahr kostenlos abgeholt, oder Sie können Ihren Sperrmüll alternativ auf dem Recyclinghof der WZV abgeben. Die Abholung bzw. Abgabe des Sperrmülls muss von jedem Haushalt beantragt werden. Eine weitere kostenfreie Anmeldung im laufenden Kalenderjahr Ihres Sperrmülls in Hamburg ist nicht möglich. Die Abhol- und Abgabemenge des Sperrmülls ist abhängig von der Behältergröße Ihres Abfallbehälters.

Sperrmüll in München von der AWM abholen zu lassen ist im Gegensatz zu Hamburg nicht kostenlos. Dort zahlen Sie eine Anfahrtspauschale von 40,00€. Jeder angefangene m³ kostet 15,00€ und für eine Terminabholung werden noch einmal zusätzlich 50,00€ fällig. Die Wartezeit für eine Sperrmüllabholung liegt in München bei drei bis vier Wochen.

Wenn Sie in Leipzig wohnen, haben Sie die Möglichkeit kostenlos Ihren Sperrmüll auf einen der Wertstoffhöfe abzugeben. Dort müssen Sie nachweisen, dass Sie in Leipzig amtlich gemeldet sind. Eine weitere Möglichkeit ist der kostenpflichtige Holservice der Stadtreinigung Leipzig. Die Mitarbeiter holen maximal 4m³ Sperrmüll pro Haushalt, nach vorheriger Terminabsprache, am Grundstück ab. Zuvor müssen Sie jedoch eine Wertmarke an einen der Verkaufsstellen der Stadtreinigung Leipzig erwerben. Die Gebühren für die Abholung Ihres Sperrmülls vom Gehweg beträgt 21,00€. Das Abholen des Sperrmülls, direkt aus dem Gebäude oder von Ihrem Grundstück, kostet in Leipzig 50,00€.

Generell kann man sagen, dass jede Stadt und Kommune seine eigenen Regeln hat, wenn es um die Sperrmüllentsorgung geht. In den meisten Städten und Kommunen ist die Entsorgung von 2m³ Sperrmüll unproblematisch und in vielen Fällen sogar kostenfrei. Ab einer größeren Menge, von ca. 5m³ Sperrmüll, benötigen Sie jedoch einen Sperrmüllcontainer.

Allgemeine Hinweise

Befüllung: Container dürfen bis maximal zur Ladekante befüllt werden. Der Inhalt des Containers darf die Seitenwände nicht überschreiten. An dieser Stelle ist das eigenständige erhöhen der Seitenwände nicht erlaubt. Es dürfen keine flüssigen Abfälle in den Container gefüllt werden.

Füllgewicht: Container, deren Füllgewichte ein Gewicht von 10 Tonnen überschreiten, dürfen nicht transportiert werden. Achten Sie bitte auf die Befüllbedingungen und Maximalgewichte. Überfüllte Container können nicht sicher transportiert werden und müssen durch den Kunden entladen werden.

Anfahrt: Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug ausreichend Platz hat und die Zufahrt problemlos möglich ist. Die minimale Durchfahrtshöhe beträgt 4 Meter und die Durchfahrtsbreite 3,50 Meter. Da der Container nach hinten abgesetzt bzw. abgerollt wird, werden bis zu 15 Meter Platz benötigt. Damit das Rangieren gut verlaufen kann, sollte eine Länge von 10 bis 15 Meter freigehalten werden.

Aufstellung: Es muss ein passender Untergrund vorhanden sein, d. h. er sollte befestigt, ebenerdig und tragfähig sein. Empfindlicher Untergrund eignet sich nicht dazu, von einem Lkw befahren zu werden, da dieser sonst durch das hohe Gewicht beschädigt werden kann. Weiterhin kann ein Container nicht über Zäune/Mauern gehoben werden. Es kann lediglich eine Höhe von maximal 30cm überschritten werden.

Genehmigung: Wenn Sie den Container im öffentlichen Raum aufstellen wollen, tragen Sie die Verantwortung für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Auch wenn wir Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen die notwendigen behördlichen Stellgenehmigungen zu beantragen, sind Sie weiterhin verantwortlich.

Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten!

Schauen Sie doch in unseren FAQ's vorbei. Hier finden Sie viele Informationen und Tipps zur Containerauswahl, Beladung, Lieferung, Abholung uvm. Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie auch gerne persönlich am Telefon. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr unter 0800 800 2018.